E-Health

Elektronische Gesundheitskarte: Ein digitales Desaster?

Elektronische Gesundheitskarte: Digitales Desaster oder digitaler Fortschritt? © Simon Bratt @ Shutterstock.com

In Deutschland kommt die digitale Vernetzung von Arztpraxen und Kliniken mit Apotheken und Krankenkassen nur schleppend voran. Wird das neue eHealth-Gesetz den entscheidenden Vorstoß bringen? 

Was gab es nicht alles für Pläne für die Elektronische Gesundheitskarte (eGK). Mit ihr sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen Einzug erhalten. Alles sollte besser werden: schneller, transparenter und vor allem günstiger. Doch passiert ist bisher wenig bis nichts. Mit dem eHealth-Gesetz soll jetzt alles besser werden.

Und täglich grüßt Ulla Schmidt

Bereits 2006 sollte die Elektronische Gesundheitskarte in acht Bundesländern erprobt werden. Damals erklärte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die elektronische Gesundheitskarte wird die Qualität, die Sicherheit und die Transparenz der medizinischen Versorgung verbessern. Künftig wird ein Apotheker bzw. eine Apothekerin erkennen können, wenn sich Arzneimittel nicht miteinander vertragen. Das ist ein entscheidender Fortschritt für Patientinnen und Patienten. Denn jährlich sterben mehr Menschen an Arzneimittelunverträglichkeiten als im Straßenverkehr.” Ein Satz, der sich bezeichnenderweise in einer aktuellen Stellungnahme des aktuellen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zum eHealth-Gesetz ebenfalls wiederfindet.

Hier heißt es: “In Deutschland sterben leider immer noch mehr Menschen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen als im Straßenverkehr. Eine digitale Übersicht über die verschriebenen Arzneimittel kann hier vor allem für ältere und allein lebende Menschen ein echter Fortschritt sein.”

Elektronische Gesundheitskarte: Welche Fortschritte gibt es bislang?

Die Aussage steht symptomatisch für den Fortschritt bei der Elektronischen Gesundheitskarte – es gibt keinen. Neun Jahre liegen zwischen den beiden Aussagen. Neun Jahre voller Versprechen und Enttäuschungen. Ärzte blockierten das Projekt wegen mangelnden Datenschutzes, die Krankenkassen beschwerten sich erst Anfang des Jahres: Sie wollten die Kosten des Projektes nicht länger tragen.

Durchaus verständlich, denn außer einem Passfoto hat die “neue” Gesundheitskarte nicht viel zu bieten. Seit dem 1. Januar 2015 gilt für alle gesetzlich Versicherten ausschließlich die Elektronische Gesundheitskarte für Abrechnungen beim Zahnarzt oder Arzt. Doch den digitalen Durchbruch stellt man sich irgendwie anders vor. Notfalldatensatz, Medikationsplan, elektronische Patientenakte? Fehlanzeige.

Wird mit dem eHealth-Gesetz alles gut?

Mit dem angekündigten eHealth-Gesetz soll jetzt alles besser werden. Der Bundesgesundheitsminister drückt aufs Tempo. Ab jetzt gilt die Maßgabe, “wer blockiert, zahlt”. Welch ein Hohn für die Millionen Versicherten, die mit ihren Beiträgen das milliardenschwere Projekt mitgetragen haben.

Neun Jahre mussten vergehen, bis die Bundesregierung sich genötigt sah per Gesetz auf das Gaspedal zu drücken. Nutzbringende Funktionen wird es auf der Karte vorerst trotzdem nicht geben.

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Laut Gesetzesentwurf soll die Telematikinfrastruktur, also die digitale Vernetzung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken bis Juli 2016 soweit fortgeschritten sein, dass die Versichertenstammdaten in der Praxis oder Klinik online mit den aktuellen Daten der Krankenkassen abgeglichen werden können.

Erst dann werden auch Funktionen wie der elektronische Arztbrief oder das E-Rezept genutzt werden können. Die elektronische Übermittlung würde die Kommunikation nicht nur erheblich schneller, sondern auch erheblich günstiger machen. Die Politik ist also aufgefordert das Tempo weiter hoch zu halten, damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt.