Das neue E-Health-Gesetz wird 2016 einige Neuerungen mit sich bringen. Der zentrale Begriff dabei: „Telematik”.
Doch was bedeutet das?
Telematik setzt sich aus „Telekommunikation” und „Informatik” zusammen. Medizinische Einrichtungen wie Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen sollen besser miteinander vernetzt werden, damit Patientendaten schneller und zuverlässiger ausgetauscht werden können. Gerade im Notfall kann diese Entwicklung Leben retten. Der Ausbau soll in drei Stufen stattfinden:
- Sommer 2016: Ärzte und Zahnärzte können sogenannte Stammdaten austauschen, also Informationen über Name, Anschrift und Versicherung des Patienten.
- Oktober 2016: Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, haben Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan. Später soll dieser dann auch elektronisch abrufbar sein.
- Juli 2018: Wenn der Patient zustimmt, verwalten Ärzte nun auch lebensrettende Notfalldaten wie Vorerkrankungen, Blutgruppe und Medikamente elektronisch
Gegner des Gesetzes befürchten Sicherheitslücken, während das Bundesministerium für Gesundheit versichert, der Datenschutz der Patienten stehe an erster Stelle. Versicherte können zudem selbst entscheiden, ob ihre Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden – die Resonanz hierzu ist aber hoch:
“Lebensrettende #Vernetzung oder gläserne Patienten? Diese Änderungen bringt das #EHealth Gesetz. “
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