Bringt das eHealth-Gesetz den entscheidenden Durchbruch?
Wird das eHealth-Gesetz den Durchbruch im Gesundheitswesen bringen? © Coprid @ Shutterstock.com

Bringt das eHealth-Gesetz den entscheidenden Durchbruch?

Es ist soweit, denn endlich liegt ein erster Referentenentwurf zum eHealth-Gesetz vor. Bereits während des Hauptstadtkongresses im Juni letzten Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein eHealth-Gesetz angekündigt. Im Referentenentwurf trägt es den etwas sperrigen Namen: “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen”. Mit dem Gesetz soll die Vernetzung im Gesundheitsbereich beschleunigt und digitale Anwendungen ausgebaut werden. Zum ersten Mal werden mit diesem Gesetzesentwurf konkrete Zeitpläne genannt.

Welche Ziele werden mit dem eHealth-Gesetz verfolgt?

  • Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll endlich mit Leben, sprich mit Daten gefüllt werden, damit sie für medizinische Anwendungen genutzt werden kann und nicht länger nur als Versicherungsnachweis dient.
  • Die Telematikinfrastruktur (digitale Kommunikationstechnik) soll weiter ausgebaut und für neue Anbieter geöffnet werden. Der Gematik (Gesellschaft für Telematik) sollen mehr Kompetenzen eingeräumt werden, gleichzeitig soll sie aber auch effizienter werden.
  • Die digitale Kommunikationsinfrastruktur soll vereinheitlicht werden, sodass verschiedene Systeme miteinander vernetzt werden können und ein elektronischer Datenaustausch möglich ist.
  • Die Telemedizin soll gefördert und weiter ausgebaut werden.

Für die konkrete Umsetzung ist im eHealth-Gesetz ein System aus Belohnung und Sanktionierung vorgesehen.

Diese Änderungen soll das eHealth-Gesetz bis 2017 bringen

Um den elektronischen Briefverkehr auszubauen, bekommen Ärzte und Krankenhäuser für die Jahre 2016 und 2017 eine Anschubfinanzierung, wenn sie auf den elektronischen Entlassungs- bzw. Arztbrief setzen. Hierfür ist eine Pauschale zwischen 50 Cent und einem Euro vorgesehen.

Wenn ein Versicherter mehr als fünf Medikamente verschrieben bekommt, hat er ab dem 1. Oktober 2016 ein Recht auf einen Medikationsplan in Papierform. Später soll der Medikationsplan auch in digitaler Form über die Elektronische Gesundheitskarte verfügbar sein.

Bis zum 30. Juni 2016 soll die Telematikinfrastruktur soweit ausgebaut und Krankenhäuser, Arztpraxen und Krankenkassen so gut miteinander vernetzt sein, dass der Versichertenstammdatendienst (VSSD) bundesweit funktioniert. Dann ist es jederzeit und von überall aus möglich, die Versichertenstammdaten online abzurufen und zu aktualisieren.

Notfalldatensätze auf jeder Elektronischen Gesundheitskarte

Ein sofort verfügbarer Notfalldatensatz mit wichtigen Informationen zu Vorerkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien und Medikamentenunverträglichkeiten kann Leben retten. Die Angabe der Daten ist für Patienten freiwillig. Damit mehr Patienten davon Gebrauch machen und mehr Ärzte sich bereit erklären die Datensätze anzulegen und zu aktualisieren, bekommen sie ab dem 1. Januar 2018 eine Vergütung.

Telemedizin: Keine Vernetzung, kein Geld

Telemedizinische Leistungen sollen mit Zuschlägen gefördert werden und als medizinische Leistungen abgerechnet werden können. Hierfür muss ein einheitlicher Bewertungsmaßstab geschaffen werden. Es ist Aufgabe der Gesellschaft für Telematik dafür zu sorgen, dass bis zum Stichtag die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Versichertenstammdatendienstes und des Notfalldatensatzes gegeben sind. Andernfalls werden ihr die finanziellen Mittel gekürzt.

Vereinzelt nutzen Ärzte und medizinische Einrichtungen bereits Telematikanwendungen, um Patientendaten zu dokumentieren und zu kommunizieren. Die Gesellschaft für Telematik wird nun gesetzlich dazu verpflichtet ein digitales Interoperabilitätsverzeichnis aufzubauen, um damit die verschiedenen technischen Standards zu erfassen. Zukünftige Anwendungen sollen so an die vorhandenen Standards angepasst werden, um weitere Insellösungen zu vermeiden.

Warum das eHealth-Gesetz längst überfällig ist

Vor elf Jahren ist die Elektronische Gesundheitskarte beschlossen worden. Seither hat das Projekt eine Milliarde Euro verschlungen und der Nutzen für den Patienten ist bislang gleich Null. Viel wäre mit der Karte möglich: Ärzte könnten überall und jederzeit Zugriff auf wichtige Patientendaten haben und diese untereinander austauschen, sogar eine elektronische Gesundheitsakte wäre denkbar.

“Ist das #eHealth-Gesetz der Durchbruch in die digitale Zukunft?“

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Doch stattdessen herrscht Tristesse. Im Vergleich zur alten Versichertenkarte gibt es keine Erneuerungen – bis auf die Tatsache, dass die Karte nun mit einem Passbild versehen worden ist. Schuld ist das jahrelange Gezerre zwischen Ärzten und Krankenkassen, die das Projekt von Beginn an blockierten.

Jahrelang hat die Politik zugesehen, wie Zeit und Versichertengelder verschwendet wurden. Dass sie nun aufs Tempo drückt und ein Gesetz auf den Weg bringt, dass die Parteien zur Umsetzung zwingt, ist aller Ehren wert, aber schon lange überfällig.

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